Rechtsprechung
LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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BetrVG § 77 Abs. 3
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 20.07.2016 - 8 Ca 264/15
- LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (18)
- BAG, 05.05.2015 - 1 AZR 435/13
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der betrieblichen Lohngestaltung - …
Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
Für Regelungen in Betriebsvereinbarungen zur Höhe der konkreten Arbeitsentgelte gilt vor diesem Hintergrund nicht die Wirksamkeitsschranke des § 87 Abs. 1 Satz 1 BetrVG , sondern die Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG (vgl. BAG, Urteil vom 18. Februar 2015 - 4 AZR 778/13 -, juris; BAG Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 -, juris).Nur die konkrete Höhe des Arbeitsentgelts wird - wie bereits dargelegt - nicht vom Beteiligungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG erfasst (BAG Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 -, Rn. 15, juris).
Die Teilunwirksamkeit einer Betriebsvereinbarung hat nur dann die Unwirksamkeit auch ihrer übrigen Bestimmungen zur Folge, wenn diese ohne die unwirksamen Teile keine sinnvolle, in sich geschlossene Regelung mehr darstellen (BAG, Urteil vom 05. Mai 2015 - 1 AZR 435/13 -, Rn. 20, juris).
- BAG, 22.03.2005 - 1 ABR 64/03
Sperrwirkung eines Tarifvertrags
Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
Eine gegen § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG verstoßende Betriebsvereinbarung ist unwirksam (BAG, Beschluss vom 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 -, juris).Die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie wird auch dann gestört, wenn nicht tarifgebundene Arbeitgeber kollektivrechtliche Konkurrenzregelungen in Form von Betriebsvereinbarungen treffen können (BAG vom 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 -, juris).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können deshalb Angelegenheiten, die der zwingenden Mitbestimmung unterliegen, auch dann durch eine Betriebsvereinbarung geregelt werden, wenn einschlägige tarifliche Regelungen bestehen, die beim Arbeitgeber mangels Tarifbindung nicht normativ gelten (BAG, Beschluss vom 22. März 2005 - 1 ABR 64/03 - juris).
- BAG, 13.11.2013 - 10 AZR 848/12
Sonderzahlung - "Mischcharakter"
Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
Die Arbeitnehmer erwerben einen einzelvertraglichen Anspruch auf die zugesagten Leistungen, wenn sie die betreffenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (BAG, Urteil vom 13. November 2013 - 10 AZR 848/12 -, Rn. 16, juris).
- BAG, 15.04.2008 - 1 AZR 65/07
Vergütung gemäß kollektiven Entlohnungsgrundsätzen
Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG…, Urteil vom 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 -, Rn. 34, juris; BAG, Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 -, Rn. 21, juris). - BAG, 20.08.2014 - 10 AZR 453/13
Gesamtzusage - Zuschuss zum Krankengeld
Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
Die Zusage hat für alle Arbeitnehmer den gleichen Inhalt und die gleiche Bedeutung, sofern es nicht zwischenzeitlich zu einer Veränderung des Inhalts der Zusage durch den Arbeitgeber gekommen oder diese für die Zukunft aufgehoben worden ist (BAG, Urteil vom 20. August 2014 - 10 AZR 453/13 -, juris). - BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11
Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung
Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Vergünstigungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gemäß § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil vom 15. Mai 2012 - 3 AZR 610/11 -, juris). - BAG, 10.12.2013 - 3 AZR 832/11
Berechnung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener …
Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
Die Darlegungslast dafür, dass der Arbeitgeber aus Sicht des Empfängers Leistungen oder Vergünstigungen gewähren wollte, zu denen er nicht aus einem anderem Rechtsgrund verpflichtet war oder sich verpflichtet glaubte, trägt der Kläger als Anspruchssteller (BAG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - 3 AZR 832/11 -, juris). - BAG, 30.05.2006 - 1 AZR 111/05
Anrechnung von Tariflohnerhöhung auf übertarifliche Zulage
Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
Ein hypothetischer Wille des Arbeitgebers, sich unabhängig von der Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung auf Dauer zu binden, kann daher nur in Ausnahmefällen angenommen werden (BAG, Urteil vom 30. Mai 2006 - 1 AZR 111/05 -, Rn. 34, juris; BAG…, Urteil vom 15. April 2008 - 1 AZR 65/07 -, Rn. 21, juris). - BAG, 19.12.2007 - 5 AZR 1008/06
Verbesserung der Arbeitsbedingungen anlässlich eines Betriebsübergangs
Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
Damit hat er konkludent die Annahme des Angebots der Beklagten erklärt, sein Gehalt in dieser Höhe festzusetzen (BAG, Urteil vom 19. Dezember 2007 - 5 AZR 1008/06 -, Rn. 13, juris). - BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 539/10
Betriebliche Altersversorgung - Berufsunfähigkeitsrente - Auslegung einer …
Auszug aus LAG Hamburg, 26.04.2017 - 5 Sa 61/16
Im Zweifel gebührt derjenigen Auslegung der Vorzug, die zu einem sachgerechten, zweckorientierten, praktisch brauchbaren und gesetzeskonformen Verständnis der Bestimmung führt (BAG, Urteil vom 09. Oktober 2012 - 3 AZR 539/10 -, juris). - BAG, 18.02.2015 - 4 AZR 778/13
Eingruppierung eines sog. Feldinstandhalters
- BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 986/07
OT-Mitgliedschaft - Ende der Nachbindung eines Tarifvertrages
- BAG, 11.12.2007 - 1 AZR 869/06
Änderung einer Gesamtzusage
- BAG, 30.09.2015 - 4 AZR 563/13
Eingruppierung einer Gewerkschaftssekretärin
- LAG Hamburg, 07.12.2016 - 6 Sa 66/16
Verstoß einer Betriebsvereinbarung gegen § 77 Abs 3 BetrVG - Auslegung der …
- LAG Hamburg, 07.12.2016 - 3 Sa 39/16
- BAG, 05.12.1984 - 5 AZR 531/83
- LAG Hamburg, 06.10.2016 - 7 Sa 43/16